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  • Ihr bewährter Partner

    seit 1993

Belege für Steuererklärung: Bitte jeweils liefern bis 30. Juni

  • Originalformular des Steueramtes (trotz Arbeit am PC nötig wegen Codes usw.!) ; die Couverts für den Versand ans Steueramt brauche ich nicht

  • Alle Lohnausweise + von jedem Arbeitgeber eine monatliche Lohnabrechnung, soweit vorhanden. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Lohnausweise auszustellen, auch für Nebenerwerb! Dazu Angaben und Belege zu Spesen und zu selbständigen Einkommen; genaue Adresse(n) Arbeitsort(e) und Angabe Kilometer, wenn neue Wege, und/oder Kosten OeV

  • Bestätigungen über ALLE weiteren Einkommen wie AHV, andere Renten, Alimente, Mutterschafts-Entschädigungen, ALV usw., Kapital aus Unfall, Haftpflicht, BVG usw.

  • Sämtliche Konti und andere Guthaben inkl. Kinder und Erbengemeinschaften mit den Bruttozinsen, den Verrechnungssteuerabzügen und dem Stand per 31.12.; bei im Jahr saldierten Konti die Auflösungs-Abrechnung.

  • Lückenlose Belege Kauf und Verkauf von Aktien / Fondsanteilen und anderen Wertschriften und Depotauszug per 31.12. oder den Steuerauszug der Bank bei mehr als ca. 5 – 8 Transaktionen und bei Fondssparplänen.

  • Alle Zinsabrechnungen Anteilscheine Raiffeisen-Bank

  • Ausbezahlte Lebensversicherungen (Beleg Schlussabrechnung), bei neuen Police

  • Allfällige neue Steuerschätzungen für Liegenschaften inkl. Eigenmietwerte sowie aktuellste Rechnung Liegenschaften-Steuer mit Eigenmietwert. Auch alle ausländischen Liegenschaften müssen wir weiterhin aufführen

  • Belege Weiterbildungs-Kurse mit Quittungen und Belegen, was der Arbeitgeber daran bezahlt hat.

  • Belege Hypozinsen und andere Schuldzinsen inklusive Schuldenstand per 31.12. Rechnungen Unterhaltskosten Liegenschaften mit Rechnungs-Datum oder Zahlung im aktuellen Jahr (bei grösseren Umbauten Photos vorher - nachher).

  • Einzahlungen Säule 3a: Ich brauche das spezielle Formular „Bescheinigung über Vorsorgebeiträge“ von der Bank und/oder der Versicherung.

  • Kosten Kranken- und Zusatzversicherungen inkl. Lohnabzüge für Krankentaggeld-versicherung (meist nur in Monats-Lohnabrechnung ersichtlich)

  • Detail-Zusammenstellung Krankenkasse oder Rechnungen und Quittungen, wenn selbstgetragene Krankheitskosten von mehr als 5% des steuerbaren Einkommens (Selbstbehalte, Franchisen, Krankheits-, Unfall-, Pflegekosten, Zahnarzt usw.) angefallen sind für die ganze Familie sowie Arztzeugnis bei chronischen Krankheiten.

  • Belege über erhaltene Krankenkassen-Prämienverbilligungen.

  • Aufstellung und/oder Bankbelege bezahlte oder erhaltene Alimente.

  • Belege/Quittungen gemeinnützige Zuwendungen, wenn total mehr als Fr. 200.– (Thurgau); im Kanton Zürich müssen es mindestens Fr. 100.-- sein.

  • Neue Motorfahrzeuge: Kaufjahr, Marke und Preis.

  • Erbschaften, wenn Erblasser im Kalenderjahr verstorben ist, und erhaltene Schenkungen/selbst gemachte Schenkungen mit Angabe, von wem das Geld kam bzw. an wen es ging mit Datum/Adressen der Beteiligten und Bankbeleg

  • Alle anderen Belege, die Ihnen wichtig erscheinen, z.B. selbst bezahlte AHV für nicht Erwerbstätige, Kinderbetreuungskosten usw. (Tresorfächer nicht mehr abzugsfähig!)

  • Provisorische Steuerrechnungen und falls bereits vorhanden auch vom neuen Jahr

     

Ab dem September bin ich erfahrungsgemäss überlastet und es ist möglich, dass ich auch bisherige Mandate nicht mehr schaffe, wenn die Sachen zu spät zu mir kommen.

 

 

 

 

 

Neue Mandate können nur bei Hauptwohnsitz im Kanton Thurgau angenommen werden und wenn die Zusammenarbeit gut funktioniert.

 

* Die Verwendung der Adressdaten zu Werbezwecken ist nicht erlaubt; Werbeanrufe aller Art führen zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung (Fr. 90.-- zahlbar innert 7 Tagen).